Rechnung von Margot Brands? Die Fake-Abo-Welle aus Hongkong – und wie Sie richtig reagieren

Kurz gesagt

Rechnungen und Mahnungen der Margot Brands Ltd (SwissNovaChat, Astrolonova, Bongochat u.a.) betreffen Abos, die nie abgeschlossen wurden – das BACS warnt offiziell davor. Wer nichts bestellt hat, muss nichts bezahlen: einmal schriftlich bestreiten, danach ignorieren, Beweise aufbewahren. Nur ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts erfordert eine Reaktion – dann innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben.

Seit Anfang Juli warnt das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) vor den Portalen SwissNovaChat und SwissNovaCare: Deren Geschäftsmodell bestehe darin, Rechnungen für Abonnemente zu verschicken, die nie abgeschlossen wurden. Im Impressum beider Seiten steht eine Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong – dieselbe Firma, vor der aktuell auch deutsche Verbraucherzentralen und österreichische Watchlists warnen. Die Welle rollt durch den ganzen deutschsprachigen Raum, und die Chance ist real, dass eine solche «Rechnung» auch in Ihrem Posteingang oder dem Ihrer Angehörigen landet.

Die Masche: Rechnung zuerst, Vertrag nie

Betroffene erhalten aus heiterem Himmel Rechnungen und gestaffelte Mahnungen über typischerweise 150 bis 250 Franken oder Euro – für angebliche Jahres-Abos von Diensten mit wohlklingenden Namen: das Horoskop-Portal Astrolonova, der Fitness-Planer Fitnovaness, der KI-Assistent Bongochat, das Ernährungscoaching Novavitalia, dazu bewusst schambesetzte Angebote wie NovaMenstruHilfe oder NovaErektionshilfe und die Dating-Plattform Novasparkling. Für die Schweiz wurden mit den «SwissNova»-Portalen eigens Marken mit Schweiz-Anstrich geschaffen – laut dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» nannten die Seiten sogar PwC als angebliche Schweizer Vertretung, was der Konzern klar dementiert.

Die Schreiben sind handwerklich gut gemacht: professionell wirkende Portale, kurze Zahlungsfristen, Drohungen mit Inkasso und Einträgen bei Auskunfteien, Ein-Klick-Zahlungslinks – und als Kontakt oft nur eine Support-Mailadresse und eine teure 0900-Nummer. Wer sich beschwert, erhält Antworten mit angeblichen «Beweisen» für den Abschluss. Die Rechnungen zerlegen eine simple Abo-Gebühr in technisch klingende Einzelposten, um Seriosität zu suggerieren. Das ist Social Engineering per Briefkopf: Autorität, Zeitdruck und – bei den Gesundheitsthemen – gezielt geschürte Scham sollen zur schnellen, stillen Zahlung bewegen.

Die Rechtslage: Eine Rechnung ist kein Vertrag

Der wichtigste Satz zuerst: Wer nichts bestellt hat, muss nichts bezahlen. Eine Zahlungspflicht entsteht durch einen wirksamen Vertrag – nicht durch eine Rechnung, nicht durch eine Mahnung und auch nicht durch eine Inkasso-Drohung. Die Beweislast für den Vertragsschluss liegt beim Unternehmen. Dazu kommt die Praxis: Ein Anbieter aus Hongkong ohne ladungsfähige Adresse in der Schweiz oder der EU müsste eine bestrittene Kleinforderung hier gerichtlich durchsetzen – ein Aufwand, der zum Massengeschäft dieser Masche nicht passt.

Der Vollständigkeit halber: Die Margot Brands Limited ist in Hongkong tatsächlich als Gesellschaft registriert, und Analysen wie jene der österreichischen Watchlist Internet halten fest, dass die Portale formale Vorgaben wie die Bestell-Button-Lösung einhalten. Wer sich also tatsächlich auf einer der Seiten registriert und bewusst ein kostenpflichtiges Abo bestellt hat, kann einen gültigen Vertrag haben – dann geht es um Kündigung und Widerruf statt um Ignorieren. Für die grosse Mehrheit der Betroffenen gilt das aber gerade nicht: Sie hatten nie Kontakt mit diesen Diensten.

So reagieren Sie richtig

1. Ruhe bewahren – nicht zahlen. Keine Links in Mail oder Brief anklicken, keine Ein-Klick-Zahlung, und die 0900-Nummer nicht anrufen – an den Minutengebühren verdienen die Absender mit.

2. Kurz prüfen, ob je ein Bezug bestand. Mail-Archiv nach dem Dienstnamen durchsuchen: Gibt es eine Registrierungs- oder Bestätigungsmail? Wenn nein, ist die Sache klar.

3. Einmal schriftlich bestreiten – dann ignorieren. Teilen Sie per E-Mail mit, dass kein Vertrag besteht und Sie jede Forderung bestreiten; vorsorglich können Sie Widerruf und Anfechtung erklären. Danach gilt: Weitere Mahnstufen ändern nichts an der Rechtslage – lassen Sie sich nicht in einen Briefwechsel verwickeln.

4. Beweise sichern, Konto im Blick behalten. Alle Schreiben aufbewahren, Screenshots machen. Wurden Kartendaten angegeben oder erfolgt eine Abbuchung: sofort Bank bzw. Kartenherausgeberin kontaktieren und die Belastung bestreiten.

5. Erst gerichtliche Post erfordert zwingend eine Reaktion. In der Schweiz wäre das ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts – dagegen erheben Sie innert 10 Tagen kostenlos Rechtsvorschlag. Alles davor – Mahnungen, Inkasso-Mails, Drohkulissen – begründet keine Pflicht zu handeln.

6. Melden hilft allen. Vorfälle dem BACS über das Meldeformular melden; eine Strafanzeige ist bei der Kantonspolizei oder online via Suisse ePolice möglich. In Deutschland beraten die Verbraucherzentralen.

7. Umfeld warnen. Die Masche zielt auf Menschen, die aus Unsicherheit oder Scham lieber schnell zahlen – sprechen Sie insbesondere mit älteren Angehörigen darüber.

Aktuell: Eintreibung über die Letterdata GmbH

Inzwischen berichten Betroffene, dass Forderungen aus dem Margot-Brands-Umfeld über Inkasso-Schreiben der Letterdata GmbH geltend gemacht werden – ein Absender mit Schweizer Anschrift, was den Schreiben zusätzliches Gewicht verleihen soll. Zur Einordnung: Die Letterdata GmbH ist Konsumentenschützern längst ein Begriff – der Beobachter dokumentierte sie zusammen mit der Inkassodata AG als Eintreiberin im Obligo-Komplex, bei dem sich über Jahre Hunderte Betroffene meldeten, ohne dass es je zu einer Betreibung kam: Es folgten stets nur weitere Zahlungsaufforderungen.

Für Sie ändert ein Inkasso-Briefkopf nichts an der Rechtslage: Eine bestrittene Forderung ohne Vertrag bleibt eine unbegründete Forderung – egal, wer sie eintreibt, und Inkasso-Zusatzgebühren sind ohne gültigen Grundvertrag ebenso unbegründet. Konkret: Haben Sie die Forderung bereits einmal schriftlich bestritten, müssen Sie auf Inkasso-Mahnungen nicht erneut reagieren – lassen Sie sich nicht in einen Briefwechsel ziehen. Falls noch nicht geschehen: jetzt einmal schriftlich bestreiten (gegenüber Absender und Inkassostelle), dann ignorieren. Und sollte tatsächlich ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts eintreffen: sofort Rechtsvorschlag erheben – innert 10 Tagen, kostenlos, formlos direkt beim Betreibungsamt oder gleich bei der Zustellung. Damit ist die Betreibung gestoppt, und die Gegenseite müsste ihre angebliche Forderung vor Gericht beweisen – genau das scheuen solche Geschäftsmodelle.

Und im Unternehmen?

Dieselbe Mechanik trifft KMU täglich in anderer Verpackung: Register- und Branchenbuch-Rechnungen, falsche Domain-Verlängerungen, fingierte Lieferantenmahnungen. Der wirksamste Schutz ist ein Kreditorenprozess, der jede Zahlung an einen bekannten Gegenposten bindet (Bestellung, Vertrag, Wareneingang), plus Vier-Augen-Prinzip ab definiertem Betrag – und Mitarbeitende, die wissen, dass eine dreiste Rechnung kein Zahlungsgrund ist. Beides richten wir mit Ihnen ein, vom Prozess bis zur kurzen Schulung.

Unsicher, ob eine Forderung echt ist? Unser Chat-Assistent unten rechts beantwortet die häufigsten Fragen zu Fake-Rechnungen sofort – und im kostenlosen Erstgespräch schauen wir konkrete Fälle gemeinsam an.

Häufige Fragen

Muss ich eine Rechnung von Margot Brands bezahlen?

Nein, wenn Sie nie ein Abo bei einem der Portale abgeschlossen haben. Eine Zahlungspflicht entsteht nur durch einen wirksamen Vertrag – nicht durch eine Rechnung oder Mahnung. Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS rät ausdrücklich davon ab, solche Forderungen zu bezahlen.

Was soll ich tun, wenn ich eine Mahnung von SwissNovaChat oder SwissNovaCare erhalte?

Nicht zahlen, keine Links anklicken, keine 0900-Nummer anrufen. Prüfen Sie kurz, ob je eine Registrierung stattfand. Falls nein: die Forderung einmal schriftlich bestreiten, danach weitere Mahnungen ignorieren und alle Schreiben als Beweis aufbewahren.

Was ist, wenn ein Inkassobüro wie die Letterdata GmbH die Forderung eintreibt?

Ein Inkasso-Briefkopf ändert nichts an der Rechtslage. Haben Sie bereits einmal bestritten, müssen Sie nicht erneut reagieren. Falls noch nicht geschehen: einmal schriftlich bestreiten, dann ignorieren. Inkasso-Zusatzgebühren sind ohne gültigen Vertrag ebenfalls unbegründet.

Wann muss ich zwingend reagieren?

Erst bei einem Zahlungsbefehl des Betreibungsamts. Dagegen erheben Sie innert 10 Tagen kostenlos Rechtsvorschlag – formlos beim Betreibungsamt oder direkt bei der Zustellung. Danach müsste die Gegenseite ihre Forderung vor Gericht beweisen.

Wo kann ich den Fall melden?

Beim BACS über das Meldeformular; eine Strafanzeige ist bei der Kantonspolizei oder online via Suisse ePolice möglich. Unlautere Geschäftspraktiken können zudem dem SECO gemeldet werden. In Deutschland beraten die Verbraucherzentralen.

Quellen

Bundesamt für Cybersicherheit BACS: Aktuelle Warnung zu SwissNovaChat/SwissNovaCare (1. Juli 2026) · SRF Kassensturz/Espresso: Beitrag zu den Swiss-Nova-Mahnungen · Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen: Warnungen zu Margot Brands Ltd · Watchlist Internet (AT): Analyse zu novavitalia.de · Mimikama: Einordnung der Hongkong-Rechnungen · Beobachter: Recherche zu Obligo, Inkassodata AG und Letterdata GmbH

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